Kfz-Versicherer bieten Ruheversicherung ohne amtliche Abmeldung an

Auch die Versicherungsbranche versucht, die Menschen in der aktuellen Krise nach Möglichkeiten zu unterstützen. Damit trägt sie ihren Teil dazu bei, Lasten zu verringern und Strategien für eine möglichst wirksame Krisenbewältigung zu entwickeln. Das kann durch Beratung geschehen – oder durch Angebote, wie sie jetzt im Kraftfahrzeug-Bereich zur Verfügung stehen.

In Reaktion auf die Corona-Pandemie haben die Kfz-Versicherer eine außergewöhnliche Initiative angekündigt: Für ihre Flottenkunden bieten ab sofort verschiedene Versicherungsunternehmen eine beitragsfreie Ruheversicherung an.

Werden Fahrzeuge aktuell aus Anlass der Krise also nicht genutzt, fällt keine Kfz-Versicherungsprämie an. Dabei besteht innerhalb dieser Zeit für die betreffenden Fahrzeuge eine beitragsfreie Kfz-Haftpflichtversicherung. War das Fahrzeug vorher kaskoversichert, läuft auch eine Teilkaskoversicherung weiter.

Wer von diesem Angebot Gebrauch machen will, kann jetzt bei seiner Versicherung vorstellig werden und sein Fahrzeug „abmelden“. Aber Achtung: Die Abmeldung gilt für eine Mindestdauer von 14 Tagen, eine Wiederanmeldung und erneute Abmeldung nach Tagesbedarf ist nicht möglich.

Natürlich hat jeder Versicherer seine eigenen Vorgaben und Prozesse. Um hier von Beginn an richtig orientiert zu sein, empfiehlt sich eine Beratung durch unsere Kfz-Ansprechpartner. Sie klären gerne in jedem Einzelfall die Möglichkeiten und sprechen mit Betroffenen über die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme des Ruheversicherungs-Angebots.